Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Jahressteuergesetzes 2022 wird voraussichtlich eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023 von 801 Euro / 1.602 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern) auf 1.000 Euro / 2.000 Euro erfolgen.
Bestehende Freistellungsaufträge bei Banken werden für den Fall des Inkrafttretens der neuen Regelungen aller Wahrscheinlichkeit nach automatisch prozentual erhöht. Insoweit brauchen Sie wahrscheinlich zur Nutzung der höheren Freibeträge nichts weiter zu veranlassen.
Das könnte Sie auch interessieren:
https://99bit.de/girokonto-vergleich